Statuten

I. Name, Sitz und Zweck des Vereins
  • 1. Name und Sitz

    Unter dem Namen „Windbläss - Verein Toggenburger Husorgel“ besteht ein politisch und konfessionell neutraler Non-Profit-Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Verein wurde am 28. Februar 2009 in Nesslau (SG) gegründet. Sitz des Vereins ist Nesslau.

  • 2. Wesen und Zweck

    „Windbläss - Verein Toggenburger Hausorgel“ hat folgende Zielsetzung: Er setzt sich für die Erhaltung und Belebung der Toggenburger-Hausorgel-Tradition ein und versucht diese im Kontext der kulturellen Aktualität zu verstehen. Mit folgenden Bestrebungen soll dies erreicht werden: Veranstaltung von Konzerten und Exkursionen mit und zu Toggenburger Hausorgeln. Der Verein bietet eine wissenschaftliche Plattform für die Katalogisierung und Inventarisierung des wichtigen Kulturguts Toggenburger Hausorgel. Er engagiert sich im Aufbau von kulturellen Netzwerken in der Region. Nach Möglichkeit werden Synergien (Partnerabkommen) mit andern Kulturanbietern im Tal angestrebt. Der Verein setzt sich für die Erhaltung, fachgerechte Restaurierung und Pflege, sowie die angemessene Platzierung der Hausorgeln ein.

II. Mitgliedschaft und Mitgliederbeiträge
  • 3. Mitgliederzusammensetzung „Windbläss - Verein Toggenburger Hausorgel“ besteht aus: a)natürlichen Personen
    b)juristischen Personen
  • 4. Mitgliedschaft

    Mitglied kann jede Person werden.

  • 5. Ende der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Eine Austrittserklärung aus dem Verein muss dem Vorstand per Ende Rechnungsjahr schriftlich eingereicht werden.

  • 5.1 Ausschluss eines Mitglieds

    Der Vorstand kann aus wichtigen Gründen die Mitgliedschaft eines Mitglieds jederzeit aufheben, insbesondere wenn ein Mitglied: a)Die Statuten des Vereins gröblich verletzt b)Seinen finanziellen Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht nachkommt
    c)Durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt

  • 6. Rechnungsjahr und Mitgliederbeiträge

    Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Jan. – 31. Dez. Der Verein bezieht seine finanziellen Mittel durch die Beiträge von Mitgliedern, Stiftungen, privaten Institutionen, Sponsoren und Organisationen der öffentlichen Hand.
    Die Jahresbeiträge für Mitglieder, Gönnermitglieder und juristische Personen werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

III. Organisation
  • 7. Organe

    Die Organe von „Windbläss - Verein Toggenburger Hausorgel“ sind:
    a)Mitgliederversammlung
    b)Vorstand
    c)Rechnungsrevisoren

  • 7.1 Mitgliederversammlung

    Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Sie findet alljährlich als ordentliche Versammlung statt.

    Traktandenliste

    1. Wahl Stimmzähler
    2. Protokoll der letzten HV
    3. Jahresbericht des Präsidenten
    4. Rechnung und Budget
    5. Revisorenbericht
    6. Mutationen
    7. Wahlen und Ehrungen
    8. Jahresbeitrag (Einzelmitgliedschaft CHF 50.- / Paare CHF 80.-)
    9. Jahresprogramm
    10. Allgemeine Umfrage
  • 7.2 Außerordentliche Mitgliederversammlung

    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand beschlossen werden und ist überdies einzuberufen, wenn die Hälfte der Mitglieder dies beim Vorstand verlangt. Eine von den Mitgliedern verlangte außerordentliche Mitgliederversammlung ist unter Bekanntgabe der Traktanden schriftlich innert 2 Wochen einzuberufen und innert 2 Wochen durchzuführen.

  • 7.3 Vorstand
    • 7.3.1

      Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
      a)Präsident
      b)Vizepräsident
      c)Aktuar
      sowie weiteren 5-7 Vorstandsmitgliedern.

      Er wird von der Mitgliederversammlung auf eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Präsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt, im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Aufgaben Arbeitsgruppen einsetzen.

    • 7.3.2

      Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, er vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und zeichnet durch die Unterschrift des Präsidenten und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
      Der Vorstand vertritt den Verein nach Außen und leitet Maßnahmen zur Mitgliederförderung ein.

    • 7.4 Rechnungsrevisoren

      Die Mitgliederversammlung wählt 2 Rechnungsrevisoren auf eine Amtszeit von 2 Jahren. Wiederwahl ist möglich.

  • 8. Auflösung des Vereins

    Eine Auflösung des Vereins erfolgt, wenn zwei Drittel der Mitglieder dies verlangen. Der Verein löst sich auf, wenn sein in Art. 2 bezeichneter Zweck erfüllt ist. Die Auflösung folgt den Bestimmungen von Art. 76 f. ZGB. Allfällige finanzielle Überschüsse oder Besitztum werden Kulturprojekten mit verwandten Zwecken zugeführt.

    Der Name des Vereins wird bei der Auflösung gelöscht.

  • 9. Statutenänderungen

    Anträge auf Abänderung der Statuten müssen dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Der Vorstand kann auch von sich aus Statutenänderungen beantragen. Statutenänderungen können durch die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.

An der Gründungsversammlung vom 28. Februar 2009 haben die Anwesenden die vorgenannten Statuten geprüft und genehmigt.

Nesslau, 28. Februar 2009

Statuten als pdf